Der Ehemann hat in die Ehe ein Haus mitgebracht. Die Eheleute haben sich gegenseitig zum Erben eingesetzt. Das Haus ist bis zum Schornstein mit Grundschulden für die den Hauskauf finanzierende Bank belastet. Nach dem Tod des Ehemannes ist Geldvermögen in Höhe von Euro 5.000,00 bei einem anderen als das den Kaufpreis finanzierende Kreditinstitut, eine wertvolle Münzsammlung, wertvoller Hausrat wie Gemälde und antike Möbel, ein Pkw usw. vorhanden. Das Haus ist auf dem Dorf errichtet worden und nur zu einem Preis zu verkaufen, der z.B. um Euro 50.000,00 unter dem noch offenen Hauskredit liegt. Mangels entsprechenden eigenen Einkommens und Vermögens ist die Ehefrau nicht in der Lage, den Kredit zu bedienen oder bei einem Verkauf abzulösen. Um der Haftung zu entgehen, schlägt Sie die Erbschaft in ihrer Not aus. Damit sind nicht nur die wertvolle Geldmünzensammlung, die wertvollen Gemälde, die antiken Möbel und der Pkw zum Wert von Euro 30.000,00 verloren, auch fehlen die gesparten Euro 5.000,00, mit denen die Beerdigungskosten bestritten werden sollten. Wie hätte das vermieden werden können?
Der Ehemann hätte die Ehefrau zum Alleinerben einsetzen und ihr als Vorausvermächtnis das gesamte bewegliche Vermögen und das Sparvermögen vermachen müssen. Hätte Sie dann das Erbe aber nicht das Vorausvermächtnis ausgeschlagen, hätte sie die Euro 5.000,00, die wertvolle Geldmünzensammlung, die wertvollen Gemälde, die antiken Möbel und den Pkw für sich vor der Bank gerettet. Der Bank verblieb dann nur die Verwertung des Hauses. Ein Mindererlös ginge dann zu Lasten der Bank.