Unliebsame Erbfolge geschiedener Eheleute mit einem Kind

Dass sich geschiedene Eheleute nicht beerben, dürfte bekannt sein. Wer ist aber Erbe nach dem unverheiratet und kinderlos verstorbenen gemeinsamen Kind?

Als Überlegungshilfe schildern wir Ihnen den folgenden Fall. Die Ehefrau ist Alleineigentümer eines Unternehmens, der Ehemann ist Geschäftsführer. Sie haben ein gemeinsames Kind. Der Ehemann drangsaliert seine Angestellten und ist entsprechend unbeliebt. Die Eheleute lassen sich nach Rosenkrieg scheiden. Der Ehemann wird unter Spott und Häme der leitenden Angestellten vom Hof gejagt. Dann passiert folgendes: Die geschiedene Ehefrau verunfallt, das Unternehmen wird vom Sohn als gesetzlicher Erbe erfolgreich fortgeführt. Der Umsatz wird deutlich gesteigert, der jährliche Gewinn liegt im höheren sechsstelligen Bereich. Der kinderlose Sohn hat eine langjährige Lebensgefährtin. Die Errichtung eines Testaments wird angedacht aber weiter nicht verfolgt. Wer ist Erbe, wenn nunmehr der Sohn verunglücken sollte und der Vater noch lebt? Ob dies im Sinne der vorverstorbenen geschiedenen Ehefrau war, wenn nunmehr der geschiedene Ehemann alles erbt?

Eine derartige ungewollte Erbfolge lässt sich durch ein sog. Geschiedenentestament verhindern. Danach hätte die Mutter den Sohn testamentarisch als Erben und für den Fall des Vorversterbens des Sohnes vor dem geschiedenen Ehemanns einen Dritten, z.B. eine Stiftung oder die Schwester, den Bruder oder sonstigen Verwandten einsetzen müssen. Im Detail sind dann je nach Einzelfall weitere Regelungen zu treffen.

Rechtsanwalt für Erbrecht in Wittenberg Dr. Cord Römer