Wie wird bei Versäumnis der sechswöchigen Ausschlagungsfrist die unbeschränkte Eigenhaftung für Nachlassverbindlichkeiten verhindert

Selbst wenn Sie die sechswöchige Ausschlagungsfrist, die ab Kenntnis des Erbanfalls beginnt, versäumen, können Sie immer noch die Haftung auf den Nachlass beschränken und somit Ihre Haftung mit Ihrem Eigenvermögen verhindern. Sobald Sie feststellen, dass der Nachlass überschuldet ist, müssen Sie unbedingt unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Nehmen Sie die Kosten in kauf; gehen Sie kein Risiko ein. Es kann sonst Ihre Eigenhaftung für Verbindlichkeiten des Erblassers in unbekannter Höhe drohen. Aufgabe des Rechtsanwalts ist es dann zu prüfen, ob die Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragt werden oder die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses erhoben werden soll.

Rechtsanwalt für Erbrecht in Wittenberg Dr. Cord Römer