Warum kinderlose Eheleute ein Testament benötigen

Kinderlose Eheleute beerben sich kraft Gesetzes vollumfänglich. Dies ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Leben zum Zeitpunkt des Erbfalls noch Eltern, beerben Sie sich nur zu 3/4, die Eltern zu je 1/8. Anstelle eines vorverstorbenen Elternteils erben die Geschwister. Bei Gütertrennung reduziert sich die gesetzliche Erbquote des überlebenden Ehegatten auf nur noch 1/2.

Rechtsanwalt für Erbrecht in Wittenberg Dr. Cord Römer