Kinderlose Eheleute beerben sich kraft Gesetzes vollumfänglich. Dies ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Leben zum Zeitpunkt des Erbfalls noch Eltern, beerben Sie sich nur zu 3/4, die Eltern zu je 1/8. Anstelle eines vorverstorbenen Elternteils erben die Geschwister. Bei Gütertrennung reduziert sich die gesetzliche Erbquote des überlebenden Ehegatten auf nur noch 1/2.